Wirtschaft Bayern | ||
PM 09.06.1998
CSU-Handlangerpolitik für Großkonzerne
Diese Handlangerpolitik für Großkonzerne hat immer dieselben Opfer:
Die Fakten: Chronologie der Fälle
Die Beschlüsse der CSU-Mehrheit im Landtag (jeweils gegen die Stimmen der SPD):
Alle Wasserkraftwerke und Anteile wurden in die Bayernwerk Wasserkraft AG eingegliedert. Sie kontrolliert 80% der jährlichen Stromerzeugung aus Wasserkraft in Bayern und über 50% sämtlicher Energieerzeugung aus regenerativen Energien in ganz Deutschland.
Die Methode: Unter-Wert-Verkauf
Sowohl beim Verkauf der BAWAG-Anteile, als auch bei denen an der ÖBK wurde bei der Wertermittlung davon ausgegangen, daß Wasserkraftwerke angeblich kaum Gewinn machen. Das Gegenteil ist der Fall.
Wasserkraft ist die profitabelste Stromerzeugung überhaupt. Darauf hatte der Bayerische Oberste Rechnungshof bereits in seinem Bericht für 1995 hingewiesen. So gibt die Bayernwerk Wasserkraft AG laut ihrem eigenen Geschäftsbericht (1996, S. 50) die Kilowattstunde Strom für 9,75 Pfennig an die Bayernwerk AG ab, den sie vorher für 5,45 Pfennig zum Selbstkostenpreis von der ÖBK erhalten hat. Dieser Wertschöpfung um 4,3 Pfennig bzw. 78 % (!) liegt keine Leistung, sondern lediglich ein Verwaltungsakt zugrunde.
Die enormen Profite der Energieerzeugung aus Wasserkraft wurden bei keinem der Verkäufe berücksichtigt. Nach Schätzungen von Experten hätte ein freier Verkauf der BAWAG - sowie der ÖBK-Anteile ein Vielfaches dessen gebracht, was der Staat und damit die Bürgerinnen und Bürger Bayerns jetzt dafür bekommen haben. Zig-Millionen Mark sparten sich dadurch die Bayernwerke zu Lasten der Allgemeinheit.
Die beste Möglichkeit, den tatsächlichen Marktwert eines Unternehmens festzustellen, wäre in allen Fällen die offene Verkaufsausschreibung gewesen. Darauf hat - im Unterschied zu vergleichbaren Fällen in Berlin und in Österreich - die CSU verzichtet.
Das Ziel: Ein Monopol für die Bayernwerk AG
Die CSU bastelt an einem Großkonzern, der riesige Profite macht.
Die Monopolstellung der Bayernwerke im Wasserkraftwerksbereich
Das System: Handlangerpolitik in Reinkultur
All dies wollten die Verfassungsgeber (aus leidvoller Erfahrung) verhindern. Deshalb wurde der Energiesektor entflechtet und in staatliche Verantwortung gelegt. Deshalb sieht das Österreichisch-Bayerische Regierungsübereinkommen vor, daß ÖBK-Anteile nur an andere staatliche Unternehmen verkauft werden dürfen.
Nachdem die CSU aber diese Staatsunternehmen inzwischen alle an einen Großkonzern verkauft hat, hätte das Regierungsabkommen geändert werden müssen. Dann hätten die ÖBK-Anteile auch an ein anderes Unternehmen z.B. in städtischen Besitz oder mittelständischen Konsortium verkauft werden können.
Hätte die Staatsregierung im Mai 1998, vor der Haushaltsausschußsitzung, in Österreich angefragt, ob das Regierungsabkommen in diesem Sinne geändert werden könnte, hätte sie eine positive Antwort erhalten. Damit das nicht geschieht, hat die Staatsregierung in Österreich lieber nicht gefragt.
Mit ihrer Behauptung, die Wasserkraftwerke hätten nur an die Bayernwerke verkauft werden dürfen, versucht die CSU, auch den österreichischen Teil der ÖBK für die Bayernwerke zu sichern. Das ist Handlangerpolitik für Großkonzerne in Reinkultur.
Ein Fall für Rechnungshof und Verfassungsgericht
Die SPD-Landtagsfraktion läßt den Verkauf der ÖBK nicht durchgehen.
Die SPD-Landtagsfraktion wird den Obersten Rechnungshof einschalten und prüft weitere juristische Schritte, insbesondere die Verfassungsklage.