www.lochner-fischer.de
Behandlung dieses Antrags im Bayerischen Landtag:
Behandlung nur im Haushaltsausschuss (Doppelhaushalt 2003/2004):
Von der CSU-Mehrheit am 6.11.2002 abgelehnt

Der gesamte Beratungsverlauf sowie der -stand dieser Vorlage im Bayerischen Landtag sind
- wie alle anderen Anträge und Anfragen der Abgeordneten der SPD-Landtagsfraktion -
über http://www.bayern.landtag.de/ zu erhalten


Bayerischer Landtag Drucksache 14/10684
 31.10.2002

Antrag

der Abgeordneten Lochner-Fischer, Strasser, , Dr. Baumann, Berg, Biedefeld, Förstner, Goertz, Hartmann, Hecht, Hirschmann, Dr. Kronawitter, Lück, Naaß, Narnhammer, Niedermeier, Peters, Pranghofer, Radermacher, Schieder Marianne, Schieder Werner, Schmidt-Sibeth, Schmitt-Bussinger, Simon, Steiger, von Truchseß, Voget, Werner-Muggendorfer, Wolfrum SPD

 


Haushaltsplan 2003/2004;
hier: Förderung von Maßnahmen zum Abbau der Gewalt gegen Frauen und Kinder
(Kap. 10 07 TG 82)

Der Landtag wolle beschließen:

In Kap. 10 07 TG 82 wird der Haushaltsansatz für 2003/2004 von bisher jeweils 1.693,1 Tsd. Euro um jeweils 500 Tsd. Euro auf 2.193,1 Tsd. Euro pro Jahr zur Unterstützung der Umsetzung des sog. Gewaltschutzgesetzes und zur Bestandssicherung erhöht.

Begründung:

Aufgrund der Haushaltssperren von 15 % bzw. 17 % werden von dem im Entwurf vorgesehenen Mitteln rund 250 Tsd. Euro weniger zur Verfügung stehen. Dadurch sinkt der Ansatz mit rund 1.440 Tsd. Euro unter das Soll von 2002 (rund 1.493 Tsd. Euro). Gleichzeitig muss der Bestand der bisherigen Einrichtungen (Frauenhäuser, Notrufe, von Gewalt betroffene ausländische Frauen, usw.) mindestens erhalten bleiben und ein Ausgleich für deren Kostensteigerungen (Personal) erfolgen. Die Umsetzung des sog. Gewaltschutzgesetzes erfordert zudem eine Ausweitung bestimmter Einrichtungen, eine Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit (siehe einschlägige Landtagsbeschlüsse) sowie die Unterstützung von Modellprojekten. Eine Einschränkung der Finanzmittel bei gleichzeitiger Ausweitung der dringend nötigen Aufgaben würde die Öffentlichkeit an der Ernsthaftigkeit der gemeinsamen Anstrengungen zum Abbau von Gewalt gegen Frauen und Kinder zweifeln lassen und somit auch falsche Signale setzen.

 


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