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Beitrittserklärung zur SPD

Die Beitrittserklärung können Sie sich ausdrucken.

Nur noch ausfüallen, unterschreiben und per Post an folgende Adresse schicken:
SPD, Oberanger 38, 80331 München
 

 
 
 
Name

 


 
 
 
Vorname

 


Geburtsdatum(Tag/Monat/Jahr)

 


Staatsangehörigkeit

 


Straße/Hausnummer

 


Postleitzahl/Wohnort  

Telefon/Fax, privat

 


Telefon/Fax, geschäftlich

 


E-Mail-Adresse

 


Beruf/beschäftigt bei

 


Frühere Parteimitgliedschaft
in der SPD von/bis

 


Gewerkschaft

 


  
Geschlecht:   männlich  weiblich
Beschäftigungsverhältnis:
  Angestellte(r)   Arbeiter(in)   Selbständig
  Schüler(in)   Hausfrau/-mann   Rentner(in)
  Pensionär(in)   Berufssoldat   Beamtin/Beamter
  Student(in)   Azubi   ohne
  anderes

 
 
 
Datum, Unterschrift


Name und Anschrift des Werbers/der Werberin 
 

 




Einzugsermächtigung

Hiermit ermächtige ich die SPD widerruflich, meinen Parteibeitrag bei Fälligkeit zu Lasten meines Kontos mittels Lastschrift einzuziehen. Wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Geldinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Die Mitgliederdaten werden unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes für die parteiinterne Mitgliederverwaltung gespeichert und verarbeitet.
 
 

Beitrag (Euro pro Monat): ................................. (Beitragstabelle siehe unten)

Einzugsrhythmus:   vierteljährlich   halbjährlich   jährlich




Bankleitzahl

 


Geldinstitut

 


Kontonummer

 


Kontoinhaber(in)

 


Datum

Unterschrift

Bitte senden Sie die Beitrittserklärung (im Original mit Unterschriften)
an die SPD,
Oberanger 38,
80331 München

 
 

Beitragstabelle
 
Bei einem monatlichen Nettoeinkommen in Euro sind die monatlichen Mitgliedsbeiträge in Euro
ohne Einkommen 2,50 Euro
bis 1.000,- 5,- Euro
bis 1.500,- 8,- bis 25,- Euro
über 2.000,- 55,- bis 135,- Euro

Jedes Mitglied stuft sich im Rahmen der zutreffenden Gruppe selbst ein. Bis zu einer Gesamthöhe von 1.650 € (3.300 € bei gemeinsam veranlagten Ehegatten) werden Beiträge und Spenden zu 50 % von der Einkommensteuer abgezogen. Bis zu weiteren 1.650 € bzw. 3.300 € können vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden.


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