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Presseerklärung

Neues Grundsicherungsgesetz gegen verschämte Armut

Seit 01. Januar 2003 ist das neue Gesetz der Bundesregierung über die Grundsicherung in Kraft.

Eine der Hauptursachen für verschämte Altersarmut wird durch die neue Grundsicherung wegfallen, erklärte die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfaktion, Monica Lochner-Fischer, MdL. Besonders betroffenen von dieser Altersarmut sind Frauen aufgrund ihrer unzureichenden Renten.

Vor allem ältere Menschen machen Sozialhilfeansprüche oft nicht geltend, weil sie den Rückgriff auf ihre Kinder befürchten.

Antragsberechtigt sind künftig:
Bürgerinnen und Bürger, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, oder dauerhaft durch volle Erwerbsminderung beeinträchtigt und mindestens 18 Jahre alt sind.

Einen Anspruch hat, wer seinen Lebensunterhalt nicht aus seinem eigenen Einkommen oder Vermögen bestreiten kann.

Unterhaltsansprüche gegenüber den eigenen Kindern und Eltern bleiben unberücksichtigt, wenn deren Gesamteinkommen jährlich 100.000 Euro nicht übersteigt.

Die Höhe der Grundsicherung richtet sich nach den in der Sozialhilfe geltenden Regelsätzen (für einen Haushaltsvorstand derzeit 284,00 Euro) zuzüglich 15 Prozent des Regelsatzes. Hinzukommen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und ein Mehrbedarf, wenn eine schwere Behinderung vorliegt.

Die Rentenversicherungsträger sind verpflichtet, antragsberechtigte Personen zu informieren und zu beraten. Die Anträge sind an die Grundsicherungsämter der kreisfreien Städte oder Landratsämter zu richten.

 


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