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dpa 29.01.2003

Karlsruhe bestätigt Vorrang unverheirateter Mütter beim Sorgerecht

Karlsruhe (dpa) - Nicht verheiratete Väter können das Sorgerecht für ihre Kinder auch in Zukunft nur mit Zustimmung der Mutter bekommen. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte am Mittwoch eine seit 1998 geltende Regelung. Es wies die Klagen zweier Väter aus Baden-Württemberg und Hessen im Wesentlichen ab. Allerdings muss der Gesetzgeber bis zum Jahresende eine Ausnahme für Paare schaffen, die sich schon vor der 98er Reform getrennt hatten.

 


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