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Argumentationspapier 28.02.2004

Hartz III und IV bringen Verbesserungen für Frauen

Bei aller Kritik - Die andere Seite der neuen Bundesgesetze:


Die Vermittlung von Kinderbetreuung wird zur Aufgabe des Fallmanagers:
Kann eine Frau nicht arbeiten, weil es an Kinderbetreuung mangelt, wird sich der Fallmanager um einen Krippen- oder Kindergartenplatz kümmern.

Gleiches Recht für alle auf Maßnahmen der Job-Center:
Wichtig für Frauen ist, dass sie als Arbeitsuchende gleichermaßen das Recht auf aktive Maßnahmen der Job-Center haben: Beratung, Vermittlung und Leistungen der aktiven Arbeitsförderung (z.B. berufliche Weiterbildung: Lehrgangsgebühren, Fahrt- und Kinderbetreuungskosten). Dies gilt auch für Nichtleistungsbezieherinnen und Berufsrückkehrerinnen.

Arbeitslose Frauen werden nicht in Sozialhilfe abgedrängt:
Wichtig für arbeitslose Frauen ist, dass sie als erwerbsfähig eingestuft werden. Die Betreuung von Kindern ist kein Grund für Erwerbsunfähigkeit. Dies ist vor allem für Alleinerziehende entscheidend. Jede arbeitslose Alleinerziehende wird als erwerbsfähig gelten und damit Arbeitslosengeld II und eben nicht Sozialhilfe beziehen. Damit verbunden ist, dass die Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung übernommen werden. Wichtiger ist noch, dass die Alleinerziehenden Kontakt zur Arbeitswelt behalten und nicht in eine Armutsfalle geraten.

Mehrbedarfszuschläge für Alleinerziehende:
Alle Alleinerziehende, die Arbeitslosengeld II beziehen, erhalten Mehrbedarfszuschläge. Die neuen Mehrbedarfszuschläge bedeuten eine deutliche Verbesserung zum bisherigen Sozialhilferecht: Dieses sieht Mehrbedarfszuschläge nur für Alleinerziehende von Kindern in einem bestimmten Alter vor. Außerdem sind die neuen Mehrbedarfszuschläge höher als in der Sozialhilfe.

Bekämpfung von Kinderarmut:
Familien dürfen nicht allein wegen ihrer Kinder auf Sozialhilfe angewiesen sein (derzeit oft der Fall). Deshalb erhalten ab 2005 gering verdienende Eltern, die mit ihrem Einkommen zwar ihren eigenen Unterhalt finanzieren können, nicht aber den Unterhalt ihrer Kinder, einen Kinderzuschlag von bis zu 140 Euro pro Monat und Kind (max. für 36 Monate). Mit steigendem Einkommen der Eltern nimmt der Kinderzuschlag ab. Etwa 150.000 Kinder und deren Familien werden mit dem Kinderzuschlag aus dem Bezug von Arbeitslosengeld II herausgeholt.
Beispiel: Familie mit 2 Kindern: Mit einem Nettoeinkommen der Eltern von 1025 Euro erhalten sie den vollen Kinderzuschlag von insgesamt 280 Euro. Hinzu kommen 308 Euro Kindergeld. Damit verfügt die Familie über 1613 Euro.
Bis zu einem Nettoeinkommen der Eltern von 1304 Euro können sie den Kinderzuschlag beziehen. Er beläuft sich dann auf 84 Euro. Das Kindergeld mit eingerechnet verfügt die Familie über 1696 Euro.

Zur Information:
Hartz III (Umorganisation der Bundesagentur für Arbeit) trat am 1.1.2004 in Kraft
Hartz IV (Änderung der Arbeitsmarktmaßnahmen) tritt am 1.1.2005 in Kraft


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