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Daten zur Schwangerenkonfliktberatung in Bayern 1998/1999
Anerkannte Beratungsstellen in Bayern
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Träger |
1999 |
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Katholische Träger |
24 |
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Evangelische Träger |
7 |
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Pro Familia |
7 |
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Kommunale Träger |
3 |
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Sonstige freie Träger |
1 |
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Gesundheitsämter |
76 |
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Insgesamt |
118 |
Die staatliche Anerkennung einer Beratungsstelle sagt aus, dass sie berechtigt ist, entsprechend dem Schwangerenkonfliktgesetz und dem Bayerischen Schwangerenberatungsgesetz Beratungen durchzuführen. Eine finanzielle Förderung durch den Staat ist damit NICHT automatisch verbunden.
Nach dem Bayerischen Schwangerenberatungsgesetz erfolgt die öffentliche Förderung von anerkannten Beratungsstellen nach Festlegung eines bestimmten Einzugsbereiches. Diese Beratungsstellen erhalten dann öffentliche Zuschüsse, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Eine Voraussetzung ist dabei, dass sie überwiegend im Bereich der Schwangeren- und der Schwangerenkonfliktberatung tätig sind und zur Sicherstellung eines ausreichenden Beratungsangebots benötigt werden (grundsätzlich für je 40.000 Einwohner mindestens eine Beraterin).
Die Zuschüsse für anerkannte Beratungsstellen betragen von Seiten des Staates 50 Prozent , durch Landkreise und Kommunen 30 Prozent der zuschussfähigen Gesamtkosten. Zuschussfähig sind dabei die für den Betrieb einer anerkannten Beratungsstelle notwendigen Personal- und Sachausgaben.
Förderung der Beratungsstellen in freier Trägerschaft 1998 in Bayern
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In allen Beratungsstellen |
In katholischen Beratungsstellen |
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Staat |
8.482.905 DM |
5.102.370 DM |
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Kommune |
5.089.743 DM |
3.061.422 DM |
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Eigenbeteiligung |
3.393.162 DM |
2.040.948 DM |
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Insgesamt |
16.965.810 DM |
10.204.740 DM |
Beratene Frauen 1998 in Bayern
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In allen Beratungsstellen |
In katholischen Beratungsstellen |
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Allgemeine Schwangerenberatung |
30.256 |
11.687 |
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Konfliktberatungen |
21.761 |
5.701 |
Daten aus: Pressemitteilung StMAS vom 23.9.99